Asphalt / Straßenaufbruch

AVV: 17 03 02 / 17 03 01*

Wir unterscheiden zwischen den 3 Kategorien:

  • bituminöser Asphalt, PAK <10 mg/kg
  • Asphalt, Gussasphalt, PAK <200 mg/kg
  • teerhaltiger Asphalt, PAK >200 mg/kg

 

Das darf drin sein:

✅ Asphaltbruch mit/ohne Schotteranteil

✅ bei Sperrschichtanhaftungen bspw. beim Gussasphalt erfolgt die Abrechnung einer Zulage

Falls nötig kümmern wir uns um die Nachweisführung und erstellen Entsorgungsnachweise als bevollmächtigter Erzeuger

Asphaltbruch